Unabhängige Einheit zur Verwendung in einem fahrbaren Behandlungstreibgang mit 60 cm Breite zum Wiegen der Tiere, in einem festen Behandlungstreibgang, der sich auf einer Betonfläche befindet, oder als vielseitige Waage. Diese Plattform darf nicht auf dem Boden befestigt werden.
Wiegeplattform mit Rand (10 cm) auf zwei Wiegestäben, Länge 0,52 m.